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ver.di fordert die DRV zu Verhandlungen auf

Deutsche Rentenversicherung

ver.di fordert die DRV zu Verhandlungen auf

Mit dem Abschluss des Tarifvertrages über eine Entgeltordnung für die Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung verständigten sich ver.di und DRV darauf, Verhandlungen zum Thema „Gesundheitsfördernde Maßnahmen“ aufzunehmen. Ein echter Rechtsanspruch auf solche Maßnahmen besteht aber bisher nicht.

Deshalb hat ver.di die Deutsche Rentenversicherung zu Verhandlungen aufgefordert.

Neben der Gesundheitsförderung spielen aus Sicht der ver.di-Tarifkommission auch die Bereiche Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz eine wichtige Rolle. Die regelmäßige Überprüfung der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel allein reicht aber nicht aus, wenn notwendige Änderungen nicht erfolgen.

Folgende Forderungen hat die ver.di-Tarifkommission u.a. beschlossen:

  • Die DRV überprüft auf der Grundlage der jeweils aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse ab sofort alle 5 Jahre die Arbeitsplätze und Arbeitsmittel und setzt festgestellte notwendige Änderungen um.
  • Ab Vollendung des 50. Lebensjahres können Beschäftigte einen Antrag auf Befreiung von der Leistung Nachtarbeit stellen und ab Vollendung des 55. Lebensjahres sind Beschäftigte nach Antragstellung von der Leistung Nachtarbeit freizustellen.
  • Beschäftigte erhalten eine zusätzliche Pause je Arbeitstag unter Fortzahlung des Entgelts...